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Stadtwerke geben Umsatzsteuersenkung bei Strom, Gas, Wasser, Wärme weiter

Wir für unsere Region

(vom 30.06.2020)

Unsere Kunden profitieren doppelt

Zur Konjunkturunterstützung wird der Umsatzsteuersatz vom 01.07. bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. der ermäßigte Satz von 7% auf 5% (Trinkwasser) gesenkt. Das wirkt sich günstig auf die Energie- und Trinkwasserpreise unserer Kunden aus.

Doppelter Vorteil
Bei Strom-, Gas-, Wärme- und Trinkwasserlieferungen ist der Umsatzsteuersatz anzuwenden, der am Ende des Abrechnungszeitraums gültig ist. Bei den meisten unserer Kunden endet der Abrechnungszeitraum am 31.12. eines Jahres. Somit ist in diesen Fällen nach jetziger Rechtsgrundlage die Energie- und Wasserbelieferung sogar für das ganze Jahr 2020 zu den reduzierten Steuersätzen abzurechnen. Eine transparente Übersicht erhalten unsere Kunden mit der Jahresabrechnung. Die Kunden, die aufgrund größerer Liefermengen eine Monatsabrechnung erhalten, bekommen die Reduzierung ab Juli 2020.

Abschlagszahlungen
Um die Anpassungskosten im Unternehmen und den relevanten Systemen so gering wie möglich zu halten, bleiben bisherige Abschlagsbeträge gleich.

Energieeinspeisevergütungen
Bei Energieeinspeisern (EEG- bzw. KWK-Vergütung), für die als steuerpflichtige Gewerbetreibende die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten ist, erfolgt zwar auch eine Steueranpassung, die durch die entsprechend geringere Umsatzsteuerabführung an das Finanzamt ausgeglichen wird.

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