Stadtwerke Oberkirch
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Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

In jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.

Die Netznutzung wird durch das EnWG vom 13.07.2005 und verschiedene das EnWG präzisierende Verordnungen geregelt.