Messstellenbetrieb
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ziehen flächendeckend sogenannte „Smart Meter" in Haushalte und Firmen ein. Unter Smart Meter (Intelligente Messsysteme) versteht man kommunikationsfähige elektronische Messeinrichtungen, die Informationen über den Stromverbrauch geben. Diese sollen zukünftig alle konventionellen Stromzähler ersetzen. Das Gesetz sieht den Einbau zweier Zählerarten vor:
- Erhöhte Transparenz über Verbrauchsverhalten: neben Zählerstand wird auch aktueller Verbrauch auf Zählerdisplay angezeigt; bei Anbindung mit Kommunikationsmodul Visualisierung über PC/Smartphone möglich
- Mögliche Nutzung für Smart-Home-Anwendungen: externe Steuerung von Geräten; Anwendungen hierzu befinden sich derzeit noch in der Entwicklungsphase
- Keine Vor-Ort-Ablesungen mehr nötig: selbstständige, elektronische Übermittlung der Zählerdaten
- Bei den Stadtwerken Oberkirch: Alles aus einer Hand: Messung, Datenübermittlung, Belieferung und Abrechnung – Durchgängigkeit für einen reibungslosen und kundenorientierten Ablauf
- Moderne Messeinrichtung: Kunden mit weniger als 6.000 Kilowattstunden erhalten ab 2017 sukzessive eine moderne Messeinrichtung. Die Stadtwerke werden ihre Kunden rechtzeitig per Anschreiben über den Tausch informieren und einen Termin zum Zählerwechsel vereinbaren. Das Messstellenbetriebsgesetz legt eine Preisobergrenze von 20 Euro/Jahr fest.
- Intelligentes Messsystem: Kunden mit mehr als 6.000 Kilowattstunden erhalten ab 2017 sukzessive ein intelligentes Messsystem. Die Stadtwerke werden ihre Kunden rechtzeitig per Anschreiben über den Tausch informieren und einen Termin zum Zählerwechsel vereinbaren. Das Messstellenbetriebsgesetz legt auch hier Preisobergrenzen fest, diese sind abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch bzw. der Erzeugerleistung:
Verbraucher mit Jahresverbrauch (kWh) |
Erzeuger mit Leistung (kW) |
Preisobergrenze (EUR) |
50.000 - 100.000 |
50 - 100 |
200 |
20.000 - 50.000 |
30 - 50 |
170 |
10.000 - 20.000 |
15 - 30 |
130 |
6.000 - 10.000 |
7 - 15 |
100 |