Gasnetzentgelte

Preisbestandteile der Netzzugangspreise für 2011

Preisbestandteile der Netzzugangspreise

Im Zuge der Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 hat die Landesregulierungsbehörde die Erlösobergrenze festgelegt. Die nachfolgenden Preise sind ab dem 1. Januar 2011 gültig und sind auf Grundlage der Erlösobergrenze für das Jahr 2011 berechnet.

Gemäß § 17 Abs.1 und Abs.3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in Netznutzungsentgelte umgesetzt.

Diese Preise für die Netznutzung wurden nach dem Netzpartizipationsmodell berechnet. Daraus haben wir für Kunden nach dem Standardlastprofilverfahren ein Stufenmodell und für Kunden mit registrierender Lastgangmessung ein so genanntes Zonenmodell entwickelt.

1 Netzentgelte einschließlich der Kosten für vorgelagerte Netze:

Für die Kostenwälzung nach der Kooperationsvereinbarung gemäß § 20 Abs. 1b EnWG werden die Entgelte der vorgelagerten Netze innerhalb des Marktgebietes bis zum virtuellen Handelspunkt mit in die Berechnung einbezogen.

1.1 Entgelte für die Netznutzung für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)

Die nachfolgend dargestellten Netzentgelte beinhalten die Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber:

Arbeitsbereich für Jahresarbeit
 
Preisstufe
Untergrenze von
Obergrenze bis
Grundpreis
Arbeitspreis
SLP1
0 kWh
5.000 kWh
6,00 €/a
1,506 ct/kWh
SLP2
5.001 kWh
20.000 kWh
12,00 €/a
1,386 ct/kWh
SLP3
20.001 kWh
50.000 kWh
30,00 €/a
1,296 ct/kWh
SLP4
50.001 kWh
100.000 kWh
90,00 €/a
1,176 ct/kWh
SLP5
100.001 kWh
200.000 kWh
180,00 €/a
1,086 ct/kWh
SLP6
200.001 kWh
500.000 kWh
600,00 €/a
0,936 ct/kWh
SLP7
500.001 kWh
1.500.000 kWh
1.200,00 €/a
0,792 ct/kWh

Anwendungsbeispiel für nicht leistungsgemessene Kunden:

Jahresarbeitsmenge:           10.000 kWh

Grundpreis                                 12,00 €

Arbeitspreis                              138,60 €

Jahresentgelt*                         150,60 €

*ohne die weiteren Entgeltbestandteile (lt. Preistabelle 2 sowie gesetzlichen Abgaben)

1.2 Entgelte für die Netznutzung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)

Arbeitsentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

Arbeitsbereich für Jahresarbeit
   
Preiszone
Untergrenze
von
Obergrenze
bis
Sockelbetrag
durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit
Arbeitspreis
AP1
0 kWh
1.500.000 kWh
0,00 €/a
0 kWh
0,285 ct/kWh
AP2
1.500.001 kWh
4.000.000 kWh
4.275,00 €/a
1.500.000 kWh
0,239 ct/kWh
AP3
4.000.001 kWh
 
10.250,00 €/a
4.000.001 kWh
0,108 ct/kWh

Leistungsentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung

Leistungsbereich für Jahresleistung    
Preiszone
Untergrenze
von
Obergrenze
bis
Sockelbetrag
durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung
Leistungspreis
LP1
0 kW
750 kW
0,00 €/a
0 kW
11,28 €/kW
LP2
751 kW
2.000 kW
8.460,00 €/a
750 kW
9,60 €/kW
LP3
2.001 kW
 
20.450,40 €/a
2.000 kW
4,50 €/kW

 

Anwendungsbeispiel für leistungsgemessene Kunden:

Jahresarbeitsmenge::              5.000.000 kWh

Jahreshöchstleistung:                     1.000 kW

 
Sockelbetrag in €
Verbleibende Zonenmenge in
Zonenentgelt in €
Gesamt in €
Arbeitsentgelt
10.250,00
1.000.000 kWh
1.080,00
11.330,00
Leistungsentgelt
8.460,00
250 kW
2.400,00
10.860,00
Jahresentgelt*
 
 
 
22.190,00

*ohne die weiteren Entgeltbestandteile (lt. Preistabelle 2 sowie gesetzlichen Abgaben)

2 Preisblatt: Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung

Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet:

Messungsentgelte
 
Messstellen-betrieb Euro/a
Messung (Ablesung)Euro/a
 
 
 
SLP*
RLM
Gaszähler
G1,6 – G6
11,55
1,99 
397,25 
Gaszähler
G10 – G25
28,21
Gaszähler
G40 – G100
158,89
Gaszähler
G160 – G400
326,62
Gaszähler
G 650 – G1500
557,47
Gaszähler
G2500 – G6500
912,43
Mengenumwerter
537.56 
Datenspeicher und Modem
 
40,76

 *Fordert der Netznutzer für eine Standardlastprofilentnahmestelle eine zusätzliche Messung neben der branchenüblichen jährlichen Messung an, fällt für diesen Abrechnungsvorgang der ausgewiesene Jahrespreis zusätzlich an.

Abrechnungsentgelte  
ohne registrierende Leistungsmessung
mit registrierender Leistungsmessung
1 Vorgang Jahr
12 Vorgänge Jahr
10,35 €
124,23 €

 

Die Verrechnung der Abrechnung erfolgt pro Vorgang. Bei Netzanschlüssen mit registrierender Leistungsmessung
umfasst der Betrag in Höhe von 124,23 € 12 Monatsabrechnungen.

**Fordert der Netznutzer für eine Standardlastprofilentnahmestelle eine zusätzliche Abrechnung neben der branchenüblichen jährlichen Messungen an, fällt für diesen Abrechnungsvorgang der ausgewiesene Jahrespreis zusätzlich an.

 

3. Weitere Bestandteile der Netznutzungsrechnung

3.1 Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist in den vorgenannten Entgelten nicht enthalten und wird in der jeweils höchstzulässigen Höhe auf der Netznutzungsrechnung getrennt ausgewiesen.

3.2 Umsatzsteuer
Auf Basis der vorgenannten Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet und den Entgelten hinzugefügt. 

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