Netznutzungsentgelte

Netzgentgelte Strom 01.01.2012 Netzentgelte Strom 01.01.2011 Netznutzungsentgelte Strom 01.01.2010 Netznutzungsentgelte Strom 01.01.2009 (zum Vergleich)

Preisblatt
Leistungen des Netzbetreibers
Stadtwerke Oberkirch GmbH zum 1.1.2012

Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile

Die Preisbestandteile sind im Einzelnen:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Nutzung von Leitungen, Transformatoren etc.), die Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie die Deckung von Verlusten
  • Blindarbeit und -leistung, sofern 50% der bezogenen Wirkarbeit überschritten werden
  • Preise für die Messung und den Messstellenbetrieb
  • Preise für die Abrechnung
  • Preise für Ersatzbelieferungen

Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte Preisbestandteile zugerechnet:

  • Konzessionsabgabe
  • Mehrbelastungen nach dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-Gesetz)
  • Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2
    StromNEV, i. V. m. § 9 Abs. 7 KWK-Gesetz

 

Mehrbelastungen nach dem „Erneuerbaren Energien-Gesetz" werden vom Stromlieferanten geltend gemacht.

  • Preisblatt 1: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit Leistungsmessung, inkl. Systemdienstleistungen und Verluste)
  • Preisblatt 2: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden ohne Leistungsmessung, inkl. Systemdienstleistungen und Verluste)
  • Preisblatt 3: Preise für Messung und Messstellenbetrieb
  • Preisblatt 4: Preise für Abrechnung
  • Preisblatt 5: Preise für Ersatzbelieferungen
  • Preisblatt 6: Preise für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung (KWKG)
  • Preisblatt 7: Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz
    1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu
    Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV)

Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind Nettopreise, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%).

 

Konzessionsabgabe:

Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oberkirch

 

Netto

Brutto1)

 

Cent/kWh

Cent/kWh

für Kunden ohne Leistungsmessung

1,32

1,57

für Nachtstrom

0,61

0,73

Kunden mit einer bezogenen Jahresarbeit größer als 30.000 kWh/Jahr und einer Maximalleistung (1/4 h) größer als 30 kW

0,11

0,13

1)    Bruttopreis gerundet inklusive Umsatzsteuer von 19%

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:

Die Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entnehmen Sie bitte dem
Preisblatt 6.

Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV:
Den erstmalig ab dem Jahr 2012 zu erhebenden Zuschlag entnehmen Sie bitte dem Preisblatt 7.

 

Preisblatt 1:
Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit Leistungsmessung

Wirkleistung und Wirkarbeit:

  • Jahresleistungspreise:

 

Jahres-Benutzungsdauer

Jahres-Leistungspreis

Arbeitspreis

 

 

 

€/kW/a

ct/kWh

Mittelspannung (MS)

< 2.500 h

2,94

2,44

≥ 2.500 h

60,12

0,15

Umspannung

Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS)

< 2.500 h

3,85

2,28

≥ 2.500 h

54,35

0,26

Niederspannung (NS)

< 2.500 h

12,48

1,99

≥ 2.500 h

53,97

0,33

Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene
Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der
Gemeinde um 10 % reduziert.

Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und Abrechnung (Preisblatt 3+4),
Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und gem. § 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 7) sowie
Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%).

  • Monatsleistungspreise:

 

Leistungspreis

Arbeitspreis

 

€/kW u. Monat

ct/kWh

Mittelspannung (MS)

10,02

0,15

Umspannung

Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS)

9,55

0,25

Niederspannung (NS)

8,99

0,33

Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich.

Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und Abrechnung (Preisblatt 3+4), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%).

  • Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung:

Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.

Entnahme Mittelspannung/Messung Niederspannung

0,04 ct/kWh

 

  • Blindarbeit:

Monatlich wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der während der HT-Zeit 50% der Wirkarbeit übersteigt.

Mittelspannung

0,92 ct/kvarh

Umspannung

Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS)

0,92 ct/kvarh

Niederspannung

0,92 ct/kvarh

Preise zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Preisblatt 2:

Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden
mit Wirkarbeitszählung

Preise für die Netznutzung:

Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh/Jahr oder einer Maximalleistung (¼ h) von weniger als 30 kW/Jahr können nach einem Lastprofilverfahren abgerechnet werden.

In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch die Stadtwerke Oberkirch.

Für Kunden aus dieser Gruppe mit einer Jahresarbeit zwischen 30.000 kWh/Jahr und 100.000 kWh/Jahr kann die Erfassung der Energieabnahme mittels Leistungsmessung vereinbart werden.

 

Arbeitspreis

 

Cent/kWh

Entnahme
ohne Leistungsmessung

4,63

Entnahme
durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung

1,80

Entnahme
durch sonstige unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen
(z.B. Elektro-Wärmepumpen)
ohne Leistungsmessung

1,80

Preise zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der
Gemeinde (Entnahme ohne Leistungsmessung) um 10 % reduziert.

Preise zuzüglich Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (Preisblatt 3+4),
Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 6) und § 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 7) sowie
Konzessionsabgabe jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Abrechnung von Mehr-/Mindermengen

Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der prognostizierten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Standardlastprofile wird von den Stadtwerken Oberkirch anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

Vergütung für Mehrlieferungen des Lieferanten und Entgelt für Minderlieferungen des Lieferanten: aktuelle Börsenpreise zum Zeitpunkt der Abrechnung.

Der Betrag ist für Mehr- und Minderlieferungen gleich.

Diese Preise beinhalten lediglich die ‚mehr' oder ‚minder' gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%.

 

 

Preisblatt 3:

Preise für die Messung und den Messstellenbetrieb

Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung

Spannungsebene

Messung

Messstellen-
betrieb

 

€/a

€/a

MS - Mittelspannung
(einschließlich Umspannung HS/MS)

103,34

180,00

NS - Niederspannung
(einschließlich Umspannung MS/NS) Lastgangzählung

103,34

110,00

Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage.

Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung

 

Messung

jährlich

Messung

halbjährlich

Messung

vierteljährlich

Messung

monatlich

Messstellenbetrieb

Jahrespreis

 

Eintarifzähler

1,20

2,40

4,80

14,40

3,27

Zweitarifzähler

1,20

2,40

4,80

14,40

6,00

2-Richtungszähler 1,20 2,40 4,80 14,40 6,00

Smart Meter

1,20

2,40

4,80

14,40

40,00

Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage.

 

Preisblatt 4:

Preise für die Abrechnung

Die Preise für die Abrechnung beinhalten die Leistungen zur kaufmännischen Bearbeitung der Zählerdaten sowie Kosten für die Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Abrechnung

Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung

Spannungsebene

Abrechnung

jährlich

 

€/a

MS - Mittelspannung
(einschließlich Umspannung HS/MS)

96,00

NS - Niederspannung
(einschließlich Umspannung MS/NS)

96,00

Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung

 

Abrechnung

jährlich

Abrechnung

halbjährlich

Abrechnung

vierteljährlich

Abrechnung

monatlich

 

Eintarifzähler

8,00

16,00

32,00

96,00

Zweitarifzähler

8,00

16,00

32,00

96,00

2-Richtungszähler 8,00 16,00 32,00 96,00

Smart Meter

8,00

16,00

32,00

96,00

Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Preisblatt 5:

Preise für Ersatzbelieferungen

Entnimmt ein Kunde elektrische Energie aus dem Netz, ohne dass alle Voraussetzungen für die Belieferung durch einen Lieferanten vorliegen, so erfolgt eine entgeltliche Belieferung durch den Netzbetreiber. Gleiches gilt im Falle der Insolvenz des Lieferanten des Kunden. Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Marktkonditionen und den realisierbaren Einkaufskonditionen für kurzfristige ungeplante Beschaffung. Diese können je nach Marktlage bedeutend höher sein als die Preise von langfristigen Bezugsverträgen.

Zusätzlich werden die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte gemäß den Preisblättern 1 bis 4, 6
und 7 sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19%) berechnet.

 

Preisblatt 6:

Preise für das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G)

Preise ab 01.01.2012

 

Netto

Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien

(alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden)

Cent/kWh

 

 

Letztverbrauchergruppe A

(Abnahme bis einschließlich 100.000 kWh/Jahr)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle

(Endverbrauchskategorie A)

 

 

 

0,002

 

 

Letztverbrauchergruppe B

(Abnahme über 100.000 kWh/Jahr, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A)

Letztverbrauch der über 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle
hinausgeht (Endverbrauchskategorie B)

 

 

0,002


0,05

 

 

Letztverbrauchergruppe C

(Abnahme über 100.000 kWh/Jahr, stromintensives, produzierendes Gewerbe)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A)

Letztverbrauch, der über 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestellehinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C)

 

 

0,002


0,025

Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer.

Die Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher gem. § 9 Abs. 7 KWK-G.

Preisblatt 7:


Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
(StromNEV)

Preise ab 01.01.2012

 

Netto

Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien

(alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden)

Cent/kWh

 

 

Letztverbrauchergruppe A

(Abnahme bis einschließlich 100.000 kWh/Jahr)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A)

 

 

 0,151

 

 

Letztverbrauchergruppe B

(Abnahme über 100.000 kWh/Jahr, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A)

Letztverbrauch der über 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle
hinausgeht (Endverbrauchskategorie B)

 

 

0,151


0,050

 

 

Letztverbrauchergruppe C

(Abnahme über 100.000 kWh/Jahr, stromintensives, produzierendes Gewerbe)

Letztverbrauch <= 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A)

Letztverbrauch, der über 100.000 kWh/Jahr und Abnahmestellehinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C)

 

 

0,151


0,025

Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer.

Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet § 19 Abs. 2 Satz 5 StromNEV in
Verbindung mit § 9 Abs. 7 KWK-G.

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