Gasnetzentgelte (01.10.2009)
| Preisblatt der Stadtwerke Oberkirch GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.10.2009) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus den in Ziff. 2 geregelten Bestandteilen für die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Oberkirch GmbH und der vorgelagerten Netze innerhalb des Marktgebiets bis zum virtuellen Handelspunkt zusammen. Dabei wird zwischen Ausspeisepunkten mit und ohne Leistungsmessung unterschieden. 2. Netzentgelt2.1 Entgelt bei Ausspeisung an nicht leistungsgemessenen Ausspeisepunkten Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = GPi + APi /100 * M [Euro] Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Verbraucher - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und spezifische Arbeitspreise ergeben sich aus folgender Tabelle: Tabelle 1: Grundpreise und spezifische Arbeitspreise für nicht leistungsgemessene Netznutzer
Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird für nicht leistungsgemessene Ausspeisepunkte nicht erhoben. Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der maßgeblichen Monatsmenge mit dem sich aus der letzten gemessenen oder der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Grundpreis. Maßgebliche Monatsmenge ist entweder der unter Berücksichtigung des üblichen Verbrauchsverhaltens des belieferten Netznutzers auf den jeweiligen Monat entfallende Teil der letzten gemessenen bzw. der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Nach Ablesung des tatsächlichen Jahresverbrauchs wird eine endgültige Jahresabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt. Berechnungsbeispiel: 2.2 Arbeitsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen AusspeisepunktenDas Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = Ai + APi * M [Euro ] Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Netznutzer auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Arbeitspreise ergeben sich aus folgender Tabelle: Tabelle 2: Sockelbetrag für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene Netznutzer
Der jährliche Sockelbetrag wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Daneben wird ein Leistungsentgelt gemäß Ziff. 2.3 berechnet. Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem sich aus der letzten gemessenen bzw. der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Sockelbetrag. Nach Ablesung der letzten Monatsmenge eines Abrechnungsjahres wird eine endgültige Jahresabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt. Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet: LE = Li + LPi * P [Euro] Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der maximalen Leistung des letzten Abrechnungszeitraumes oder -- bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Netznutzer - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen maximalen Leistung. Sollte die tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Leistungspreise ergeben sich aus folgender Tabelle: Tabelle 3: Sockelbetrag für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene Netznutzer
Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der angesetzten maximalen Leistung mit dem, aus der maximalen Leistung resultierenden, spezifischen Leistungspreis. Der jährliche Sockelbetrag für Leistung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Berechnungsbeispiel: Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung werden getrennt verrechnet. Für Netznutzer ohne Leistungsmessung beträgt der Preis für die Abrechnung 10,35 € (netto) pro Jahr. Diese Entnahmestellen erhalten im Regelfall eine Abrechnung pro Jahr. Das jährliche Entgelt für die Messeinrichtungen und den Betrieb der Messstelle richtet sich nach der Größe des Zählers sowie der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle (Tabelle 4). Tabelle 4: Entgelte für den Messstellenbetrieb
Der jährliche Betrag für den Messstellenbetrieb wird zeitanteilig abgerechnet. Tabelle 5: Entgelte für die Messdienstleistung
Die Berechnung der Messdienstleistung erfolgt pro Vorgang. Tabelle 6: Entgelte für die Abrechnung
Die Verrechnung der Abrechnung erfolgt pro Vorgang. 2.5 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabenverordnung genannten Satzes für jede aus dem Netz der Stadtwerke Oberkirch GmbH gelieferte Kilowattstunde dem Netzzugangsentgelt hinzugerechnet, sofern sich nicht aus dem Konzessionsvertrag, in dessen Geltungsbereich der Ausspeisepunkt liegt, oder aus der Konzessionsabgabenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung etwas anderes ergibt. 2.6 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer fällt auf die in den Punkten 2.1 bis 2.5 genannten
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