Gasnetzentgelte (01.10.2009)

Preisblatt der Stadtwerke Oberkirch GmbH für den Netzzugang Gas
(inkl. gewälzter Kosten ab 01.10.2009)

1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts

Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus den in Ziff. 2 geregelten Bestandteilen für die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Oberkirch GmbH und der vorgelagerten Netze innerhalb des Marktgebiets bis zum virtuellen Handelspunkt zusammen. Dabei wird zwischen Ausspeisepunkten mit und ohne Leistungsmessung unterschieden.

2. Netzentgelt

2.1 Entgelt bei Ausspeisung an nicht leistungsgemessenen Ausspeisepunkten

Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet:

AE = GPi + APi /100 * M [Euro]
M: jährliche Transportmenge [kWh]
i:: Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M
GPi: Grundpreis für Arbeit [Euro/Jahr]
APi: spezifischer Arbeitspreis [Ct/kWh]

Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Verbraucher - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und spezifische Arbeitspreise ergeben sich aus folgender Tabelle:

Tabelle 1: Grundpreise und spezifische Arbeitspreise für nicht leistungsgemessene Netznutzer

nicht leistungsgemessene Ausspeisepunkte

Grundpreis

Arbeitspreis

Bereich

Menge [kwh]M

A

AP

i

von

bis

€/Monat] (netto)

[ct/kWh] netto

1

0

1.000

0,00

2,140

2

1.001

4.000

0,50

1,540

3

4.001

50.000

1,53

1,230

4

50.001

300.000

5,70

1,130

5

300.001

1.000.000

25,70

1,050

6
1.000.001
1.500.000
109,03
0,950

 

Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird für nicht leistungsgemessene Ausspeisepunkte nicht erhoben.

Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der maßgeblichen Monatsmenge mit dem sich aus der letzten gemessenen oder der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Grundpreis. Maßgebliche Monatsmenge ist entweder der unter Berücksichtigung des üblichen Verbrauchsverhaltens des belieferten Netznutzers auf den jeweiligen Monat entfallende Teil der letzten gemessenen bzw. der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge.

Nach Ablesung des tatsächlichen Jahresverbrauchs wird eine endgültige Jahresabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt.

Berechnungsbeispiel:
Für einen nicht-leistungsgemessenen Ausspeisepunkt mit einer Jahresmenge von 30.000 kWh wird ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von € 387,36(netto) zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundpreis gem. Tab. 1 in Höhe von € 18,36 (netto) und dem Produkt aus der Jahresmenge von 30.000 kWh und dem AP (1,230 ct/kWh) in Höhe von € 369,00 (netto).

 

2.2 Arbeitsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten

Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet:

AE = Ai + APi * M [Euro ]
M : jährliche Transportmenge [kWh]
i : Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M
A : Sockelbetrag für Arbeit [Euro/Jahr]
AP : spezifischer Arbeitspreis [Ct/kWh]

Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Netznutzer  auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Arbeitspreise ergeben sich aus folgender Tabelle:

Tabelle 2: Sockelbetrag für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene Netznutzer

leistungsgemessene Ausspeisepunkte

Sockelbetrag

Arbeitspreis

Bereich

Jahresarbeit M [kWh]

A

AP

i

von

bis

[ €/Jahr] (netto)

[ct/kWh] (netto)

1

0

1.800.000

0,00

0,308

2

1.800.001

4.000.000

1.764,00

0,210

3

4.000.001

7.000.000

4.964,00

0,130

4

7.000.001

12.500.000

8.464,00

0,080

5

12.500.001

 

10.464,00

0,064

 

Der jährliche Sockelbetrag wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Daneben wird ein Leistungsentgelt gemäß Ziff. 2.3 berechnet.

Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem sich aus der letzten gemessenen bzw. der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Sockelbetrag.

Nach Ablesung der letzten Monatsmenge eines Abrechnungsjahres wird eine endgültige Jahresabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt.

2.3 Leistungsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten

Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet:

LE = Li + LPi * P [Euro]
P: maximale stündliche Transportleistung [kW] (Jahresmaximum)
i:Preisstufe, abhängig von der Transportleistung P
Li: Sockelbetrag für Leistung [Euro/Jahr]
LPi:spezifischer Leistungspreis [Euro/kW]

Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der maximalen Leistung des letzten Abrechnungszeitraumes oder -- bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Netznutzer - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen maximalen Leistung. Sollte die tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Leistungspreise ergeben sich aus folgender Tabelle:

Tabelle 3: Sockelbetrag für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene Netznutzer

leistungsgemessene Ausspeisepunkte

Sockelbetrag

Leistungspreis

Bereich

Jahreshöchstleistung P [kW]

L

LP

i

von

bis

[ €/Jahr] (netto)

[ €/kW] (netto)

1

0

650

0,00

13,53

2

651

1.350

1.814,00

10,74

3

1.351

2.200

5.378,00

8,10

4

2.201

3.400

10.108,00

5,95

5

3.401

5.300

15.276,00

4,43

6

5.301

 

19.198,00

3,69

 

Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der angesetzten maximalen Leistung mit dem, aus der maximalen Leistung resultierenden, spezifischen Leistungspreis. Der jährliche Sockelbetrag für Leistung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet.

Berechnungsbeispiel:
Für einen Netznutzer mit 10.000 kW max. Leistung und einer Jahresmenge von 25 Mio. kWh wird ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von € 82.562,-- zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt gem. Ziffer 2.2 in Höhe von € 26.464,-- (netto), berechnet mit Sockel A von € 10.464,-- (netto) und dem Produkt aus Jahresmengen und AP in Höhe von € 16.000,-- (netto). Analog wird für die Berechnung des Leistungsentgeltes gem. Ziffer 2.3 in Höhe von € 56.098,-- (netto) vorgegangen. Der Sockel L ergibt sich zu € 19.198,-- (netto) und mit dem spezifischen Leistungspreis von 3,69 €/kW (netto) wird der zweite Summand berechnet zu € 36.900,-- (netto).

2.4 Leistungsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten

Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung werden getrennt verrechnet.

Für Netznutzer ohne Leistungsmessung beträgt der Preis für die Abrechnung 10,35 € (netto) pro Jahr. Diese Entnahmestellen erhalten im Regelfall eine Abrechnung pro Jahr.
Für die monatlich abgerechneten Entnahmestellen mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 12x 10,35 € (netto). Dies entspricht 124,23 € (netto) im Jahr.

Das jährliche Entgelt für die Messeinrichtungen und den Betrieb der Messstelle richtet sich nach der Größe des Zählers sowie der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle (Tabelle 4).
Die Messdienstleistung (Tabelle 5) unterscheidet sich in einmal jährliche Auslesung bei Netznutzern ohne Lastgangsmessung und zweimal täglicher Auslesung bei lastgangsgemessenen Netznutzern.

Tabelle 4: Entgelte für den Messstellenbetrieb

Entgelt für Messstellenbetrieb

MSB 

Zählergruppen

Zusatzausstattung

Zählergruppen 

G1,6
- G6

G10
- G25

G40
- G100

G160
- G400

G650
- G1600

G2500
- G6500

Mengen-
umwerter
(MEUW)

Daten-
speicher
und Modem

Entgelt MSB
[€/Jahr] (netto)

11,55

28,21

158,89

326,62

557,47

912,43

537,56

40,76

Der jährliche Betrag für den Messstellenbetrieb wird zeitanteilig abgerechnet.

Tabelle 5: Entgelte für die Messdienstleistung

Entgelt für Messdienstleistungen

MDL

ohne registrierende Leistungsmessung

mit registrierender Leistungsmessung

Zählergruppen 

G1,6 -G6500

 

[€/Vorgang] (netto)
[€/12 Vorgänge] (netto)

Entgelt MDL

1,99
397,25

Die Berechnung der Messdienstleistung erfolgt pro Vorgang.
Bei Netzanschlussnutzern mit registrierender Leistungsmessung umfasst der Betrag in Höhe von 397,25 (netto) 12 Monats-Messdienstleistungen [1 Messdienstleistung pro Monat = 33,10 €/Vorgang (netto)].

Tabelle 6: Entgelte für die Abrechnung

Entgelt für die Abrechnung

 

ohne registrierende Leistungsmessung

mit registrierender Leistungsmessung

 

[ €/Vorgang] (netto)
[ €/12 Vorgänge] (netto)

Entgelt ABR

10,35
124,23

Die Verrechnung der Abrechnung erfolgt pro Vorgang.
Bei Netzanschlussnutzern mit registrierender Leistungsmessung umfasst der Betrag in Höhe von 124,23 (netto) 12 Monats-Abrechnungen [1 Abrechnung pro Monat = 10,35 €/Vorgang (netto)].


2.5 Konzessionsabgaben

Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabenverordnung genannten Satzes für jede aus dem Netz der Stadtwerke Oberkirch GmbH gelieferte Kilowattstunde dem Netzzugangsentgelt hinzugerechnet, sofern sich nicht aus dem Konzessionsvertrag, in dessen Geltungsbereich der Ausspeisepunkt liegt, oder aus der Konzessionsabgabenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung etwas anderes ergibt.


2.6 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer fällt auf die in den Punkten 2.1 bis 2.5 genannten
Nettobeträge in der jeweils festgelegten Höhe an.

 

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